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120. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. Eigenheimer fordern staatliche Unterstützung bei Gebäudesanierung Am
21. und 22. Oktober 2011 fand in Königs Wusterhausen bei Berlin die 120.
Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e.
V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war die Arbeitsgemeinschaft
Berlin-Brandenburgischer Eigenheimer und Siedler. Zentrale Themen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl
geleitet wurde, waren die energetische Sanierung und der altersgerechte Umbau
von Wohngebäuden. Außerdem stand die Neuwahl des Präsidiums auf dem Programm. Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung Das
von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung
sah vor, dass die Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
innerhalb von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden können. Leider hat
der Bundesrat in seiner Sitzung am 08. Juli 2011 wegen der befürchteten
Steuerausfälle dem Gesetz seine Zustimmung verweigert. Weder Bundesrat noch
Bundestag haben bisher den Vermittlungsausschuss angerufen, weshalb ein
Scheitern des Gesetzes droht. Die Hausbesitzer sind völlig verunsichert. Die
energetischen Gebäudesanierungen sind 2011 im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte
gesunken, so eine Schätzung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Einen
Grund sieht die dena in der Kontroverse um steuerliche Anreize für energetische
Sanierungen, die die Hausbesitzer verunsichert. Die steuerliche Förderung von
Sanierungen wäre das lang erwartete Bekenntnis der Bundesregierung, zu einem
selbstgesetzten Klimaziel, die Treibhausemissionen um 40 Prozent zu senken. Und
es wäre endlich wieder ein positives Signal für die Hauseigentümer. Bei
einer Ablehnung der steuerlichen Förderung wird übersehen, dass diese das 8-
bis 9-fache an Investitionen auslöst und somit sogar zu Steuermehreinnahmen führt
und nicht zu den befürchteten Steuerausfällen. Impulse für die Bauwirtschaft
und Handwerker könnten angesichts der sich momentan abzeichnenden
Konjunkturabschwächung zudem wie ein Konjunkturprogramm wirken. Wenn
manche Bundesländer kritisieren, dass eine steuerliche Absetzbarkeit von
Sanierungsmaßnahmen in erster Linie die Besserverdienenden unterstützt, und
stattdessen eine vom Einkommen unabhängige Förderung fordern, könnte diesbezüglich
im Vermittlungsausschuss sicher eine Lösung gefunden werden. Klar
ist, dass die deutschen Wohneigentümer die Herkules-Aufgabe, die energetische
Bilanz der Bestandsimmobilien zu verbessern, alleine nicht stemmen können. Die
Politik darf ihnen daher die attraktivste, einfachste und motivierendste Form
der Unterstützung nicht verweigern. Fortführung des Kfw-Programms „Altersgerecht Umbauen“ Nach
einer im Mai 2011 veröffentlichten Studie, die das Kuratorium Deutsche
Altershilfe im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung erstellt hat, wird im Jahr 2038 ein Drittel der Bevölkerung über
65 Jahre sein. Dementsprechend wird auch der Bedarf an altersgerecht angepassten
Wohnungen steigen. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung im
Haushalt 2012 keinerlei KfW-Fördermittel für den altersgerechten Umbau von
Bestandsimmobilien vorgesehen hat. Die
Folge unzureichend ausgestatteter Wohnungen ist, dass mehr Menschen in Alten-
und Pflegeheimen umziehen müssen, anstatt in ihrer gewohnten Umgebung bleiben
zu können. Dies kostet die Kommunen viel Geld und entspricht auch nicht dem
Wunsch der betroffenen Senioren. Das Programm hilft also nicht nur, Pflegekosten
zu sparen und die öffentlichen Kassen zu entlasten, sondern es erhöht vor
allem die Lebensqualität der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger Das
Problem der nicht alters- und behindertengerechten Wohnungen ist kein Problem
der Zukunft. Bereits heute besteht bei rund 83 % der aktuell elf Millionen
Seniorenhaushalte erheblicher Anpassungsbedarf des Wohnraums. Entsprechend ist
es empfehlenswert, seine Wohnung nicht erst dann umzubauen, wenn der Notfall
eingetreten ist und die Zeit drängt. Das
KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist das einzige Förderprogramm, das
auch für präventive Anpassungsmaßnahmen genutzt werden kann. Es ist nicht
gebunden an persönliche Voraussetzungen wie Einkommen oder Vermögensgrenzen,
auch nicht an bereits vorhandene gesundheitliche Einschränkungen. Das
Thema „Altersgerecht Umbauen“ kann über dieses Programm mehr ins
Bewusstsein der alternden Gesellschaft gerückt und befördert werden. Im besten
Falle kann es zu Initialzündungen kommen, die nicht nur auf individueller Ebene
greifen, sondern auch ganzheitlichere Lösungen inkl. sozialer Dienstleistungen
etc. anstoßen. In diesem Sinne ist das Programm auch ein Förderprogramm für
die heimische Konjunktur, für das Bauhandwerk, indem mit relativ wenig
staatlichen Mitteln ein Mehrfaches an privaten Mitteln akquiriert und aktiviert
wird. Überdies
wäre nicht nur die Weiterführung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“
sinnvoll, sondern auch die Möglichkeit zur Kopplung mit der Förderung zur
energetischen Sanierung vernünftig. Der
BDSE fordert daher eine dauerhafte Bereitstellung der Fördermittel in unveränderter
Höhe für eine altersgerechte Modernisierung von Immobilien. Neuwahl des Präsidiums Bei den anstehenden Neuwahlen wurde Präsident Heinrich Rösl vom Eigenheimerverband Bayern einstimmig im Amt bestätigt. Zu Vizepräsidenten wurden mit großer Mehrheit Frank Behrend von der Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Eigenheimer und Siedler sowie Klaus Otto vom Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg gewählt.
Foto: Richler Das neue Präsidium (v.l.n.r. ). Vizepräsident Frank Behrend, Präsident Heinrich Rösl und Vizepräsident Klaus Otto.
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