Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

www.umwelt.nrw.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Abwasser in Nordrhein-Westfalen gelangt durch geschätzte 200.000 km private Abwasserleitungen in die öffentliche Kanalisation und zu den Kläranlagen. Sind Leitungen in diesem System undicht, so sickert entweder das Schmutzwasser aus der undichten Leitung und verunreinigt Boden und Grundwasser oder es dringt Grundwasser in die Leitung ein (sogenanntes Fremdwasser), vermischt sich mit dem Schmutzwasser und muss in der Kläranlage teuer gereinigt werden. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen unternehmen deshalb große Anstrengungen, um schadhafte Abwasserkanäle zu sanieren. Nachhaltig ist die Sanierung des Gesamtsystems jedoch nur, wenn auch die privaten Abwasserleitungen intakt sind.

 

Kontakt Dichtheitsprüfung

Infotelefon (0203) 283 -50 01

E-Mail: dichtheitspruefung@wb-duisburg.de

Sollten Sie eine Beratung zur Dichtheitsprüfung oder zu den möglichen Sanierungsverfahren wünschen, steht Ihnen unser Team, u. a. mit einem zertifizierten Kanal-Sanierungs-Berater zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wichtige Telefonnummern:

Infotelefon (0203) 283 -30 00

Kundenservice (0203) 283 -40 00

Sperrgutabholung (0203) 283 -50 00

Fax (0203) 283 -50 10

 

Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen finden Sie im Internet unter:

www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit

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Die Sparkassenfinanzgruppe informiert: 

"Beratungsdienst Geld und Haushalt" • Kontakt: Frau Claudia Eckermann-Seel • Tel.: 0228 254904

Eckermann-Seel@web.de

oder den Vorstand des SB-NRW bei Interesse ansprechen!

 

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Neuregelung zur Erlangung des 60 €-Zuschusses

Auf der Beiratssitzung vom 10. November wurde beschlossen, den Zuschuss folgendermaßen zu gewähren:

Siedlergemeinschaften mit weniger als 50 Mitgliedern erhalten den Zuschuss einmal pro Jahr

Siedlergemeinschaften mit mehr als 50, aber weniger als 100 Mitgliedern erhalten den Zuschuss zweimal pro Jahr

Siedlergemeinschaften mit mehr als 100 Mitgliedern erhalten den Zuschuss dreimal pro Jahr

Nach wie vor gibt es den Zuschuss für ihre Aktivitäten, wie beispielsweise Ausflüge, Weihnachtsfeiern und Straßenfeste. Hauptversammlungen werden nicht bezuschusst. Sie teilen dem Vorstand mit, dass eine Aktivität geplant oder bereits durchgeführt wurde. Darauf hin erhalten sie vom Siedlerbund Nordrhein-Westfalen den Zuschuss in Höhe von 60 €. Als Gegenleistung erwarten wir einen Bericht über die durchgeführte Aktivität (gerne mit Foto).

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Auszug aus der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen


 (4) Im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten, ausgenommen Niederschlagwasserleitungen und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird, sind nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung ist von dem Eigentümer oder der Eigentümerin aufzubewahren und der Bauaufsichtsbehörde oder der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu wiederholen.

 

(5) Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 4 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. Wenn sich die Abwasserleitung auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet, zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dient und vor dem 01. Januar 1990 errichtet wurde oder zur Fortleitung häuslichen Abwassers dient und vor dem 01. Januar 1965 errichtet wurde, endet die Frist am 31. Dezember 2005.

 

Für unsere Siedler bedeutet das, dass für alle Hausbesitzer, die nicht in einem Wasserschutz­gebiet wohnen, kein akuter Handlungsbedarf besteht. Diese Hausbesitzer haben bis zum 31.12.2015 Zeit, ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Lediglich die Siedler, deren Häuser sich in einem Wasserschutz­gebiet befinden und deren Häuser älter als 40 Jahre sind, müssen die Abwasserleitungen bis zum 31.12.2005 überprüfen lassen.

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Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Besteuerung von ausschließlich selbstgenutztem Grundbesitz richtete, nicht angenommen. Für weitere Informationen folgen Sie bitte nachfolgend aufgeführtem Link

 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060621_1bvr164405.html

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Mitgliedsausweise

Wie bereits mehrfach berichtet, bietet der Siedlerbund Nordrhein-Westfalen e.V. Mitgliedsausweise an. Nunmehr besteht auch für die Einzelmitglieder die Möglichkeit, Ausweise zu beantragen. Die Ausweise werden zu einem Selbstkostenpreis von 1,00 € pro Ausweis für Einzelmitglieder auf Wunsch erstellt. Von daher bitten wir Einzelmitglieder, die einen Ausweis haben wollen, um kurze schriftliche Mitteilung (Postkarte, Fax, E-Mail)

Siedlerbund NRW e.V.
Herr Dr. Dirk Textor
Am Golfplatz 5
47269 Duisburg

E-Mail:           Textor@SiedlerbundNRW.de
Fax:                0203 7290526

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Kontaktinformation

Der Vorstand des Siedlerbundes steht Ihnen telefonisch jeden Donnerstag  zwischen 19:30 Uhr und 21:30 Uhr zur Verfügung. Außerhalb dieser Sprechzeiten steht Ihnen ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie uns jederzeit per Fax oder E-Mail erreichen.

 

Telefon
0203-7290801
 
FAX
0203-7290526
 
 
Postadresse
Am Golfplatz 5 • 47269 Duisburg
 
 
E-Mail 
Allgemeine Information:

Webmaster:
 
 

Bankverbindung: Stadtsparkasse Duisburg • BLZ 350 500 00 • KtoNR: 215 000 845

 

 

Kontoänderung

Seit dem 1. April 2004 steht das Postbank-Konto für Überweisungen nicht mehr zur Verfügung. Wir bitten die betroffenen Mitglieder, gegebenenfalls ihren Dauerauftrag zu ändern!

 

Telefonnummer: 0203 / 7290801

Änderung der Sprechzeiten 

Ab Juli 2009 können Sie den Vorstand des Siedlerbundes Nordrhein-Westfalen e.V. donnerstags zwischen 19.30 Uhr und 21.30 Uhr telefonisch unter 0203 7290801 erreichen. Außerhalb dieser Zeit steht Ihnen ein Anrufbeantworter zur Verfügung.

 

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